Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) - Ja, bei uns möglich!
Was sind pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)?
Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V).
Welche pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) gibt es?
Aktuell werden folgende pharmazeutische Dienstleistungen bei Einhaltung der Anspruchsvoraussetzungen von den Krankenkassen übernommen:
-
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
Durch eine standardisierte Dreifachmessung Ihres Blutdrucks, wird eine frühzeitige mögliche Intensivierung oder Anpassung Ihrer Bluthochdrucktherpaie kontrolliert, um ggf. langfristig oder Folgeschäden zu vermeiden. -
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
Wenn Sie aufgrund einer Atemwegserkrankung (z.B. Asthma oder COPD) Medikamente inhalieren müssen, üben wir mit Ihnen die korrekte Anwendung, um die Qualität zu verbessern und die Therapietreue sowie die Effektivität zu optimieren. -
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
Wenn sie dauerhaft fünf oder mehr Arzneimittel einnehmen, nehmen wir mit Ihnen eine ausführliche Analyse ihrer Gesamtmedikation mit Prüfungen auf Doppelmedikation, Interaktionen, Anwendungsprobleme und Therapietreue vor. In einem persönlichen Gespräch wird dann die gesamte Medikation, die von zu Hause mitgebracht werden müsste, erfasst und ausgewertet. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur ATHINA-Medikationsanalyse. -
Pharmazeutischen Betreuung bei oraler Antitumortherapie
Patient*innen, die ambulant ein orales Antitumortherapeutikum neu verordnet bekommen, haben Anspruch auf eine „Erweiterte Medikationsberatung“ in der ApothekeIm. In einem persönlichen Gespräch werden mit unter die Besonderheiten der oralen Antitumortherapie besprochen. -
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
Patient*innen, die ambulant ein Immunsuppressivum nach einer Organtransplantation neu verordnet bekommen, haben Anspruch auf eine „Erweiterte Medikationsberatung“ in der Apotheke. Im persönlichen Gespräch werden mit unter Besonderheiten der immunsuppressiven Therapie nach Organtransplantation besprochen.
Quelle: https://www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen/